Die Annahme von Beiträgen, Schenkungen oder Zuschüssen liegt im Ermessen von Gegen die Strömung. Die Gegen die Strömung nimmt keine Schenkung an, wenn sie nicht in Übereinstimmung mit dem Zweck und der Aufgabe der Gegen die Strömung verwendet oder ausgegeben werden kann.
Unwiderrufliche Schenkungen, sei es in Form einer Geldspende oder einer Schenkung auf Lebenszeit, werden nicht angenommen, wenn die Schenkung unter vernünftigen Umständen die finanzielle Sicherheit des Spenders gefährden würde.
Die Stiftung Gegen die Strömung erteilt keine Ratschläge zur steuerlichen oder sonstigen Behandlung von Schenkungen und ermutigt die Spender, ihre eigenen professionellen Berater zu Rate zu ziehen, die sie bei der Durchführung ihrer Spende unterstützen.
Die Gegen die Strömung nimmt Geldspenden oder börsennotierte Wertpapiere an. Sachspenden werden nach dem Ermessen von Gegen die Strömung angenommen.
Bestimmte andere Geschenke, Immobilien, persönliches Eigentum, Sachspenden, nicht liquide Wertpapiere und Beiträge, deren Quellen nicht transparent sind oder deren Verwendung in irgendeiner Weise eingeschränkt ist, müssen vor der Annahme aufgrund der besonderen Verpflichtungen, die sie für Gegen die Strömung mit sich bringen können, geprüft werden.
Die Gegen die Strömung stellt den Spendern, die die steuerlichen Anforderungen erfüllen, Bestätigungen für die von der Wohltätigkeitsorganisation als Geschenk erhaltenen Gegenstände aus. Mit Ausnahme von Geldgeschenken und börsengehandelten Wertpapieren wird jedoch keiner Quittung oder sonstigen Form des Nachweises einer Schenkung an Gegen die Strömung ein Wert beigemessen.
Die Gegen die Strömung respektiert die Absicht des Spenders in Bezug auf zweckgebundene Schenkungen und in Bezug auf den Wunsch, anonym zu bleiben. Bei anonymen Schenkungen wird Gegen die Strömung die Informationen über den Spender auf diejenigen Mitarbeiter beschränken, die davon Kenntnis haben müssen.
Die Stiftung Gegen die Strömung wird keinen Dritten für die Vermittlung einer Spende oder eines Spenders an die Stiftung Gegen die Strömung entschädigen, sei es durch Provisionen, Vermittlungsgebühren oder andere Mittel.